Auf Grund von Änderungen im Gesundheitswesen möchten wir Sie hiermit auf die Möglichkeiten der ambulanten Vorsorgeleistung hinweisen.

Die bisherige "ambulante Badekur" heißt nun "ambulante Vorsorgeleistung" und ist im § 23 SGB V verankert. Auf dem Kurarztschein unterscheidet man zwischen

ambulanter Vorsorgeleistung zur Krankheitsverhütung

und

ambulanter Vorsorgeleistung bei bestehender Krankheit.

Durch die neue gesetzliche Regelung stehen Ihnen diese Leistungen wieder alle 3 Jahre (bisher 4 Jahre), bei medizinischer Notwendigkeit sogar in kürzeren Abständen, zu. Zudem wurde der Tageszuschuss Ihrer Krankenkasse von 8,00 Euro auf 13,00 Euro erhöht (nach Ermessen der Kasse).

Der Weg zur Kur:

1. Vorstellung bei Ihrem Hausarzt
2. zur Krankenkasse: dort erhalten Sie die notwendigen Antragsformulare
3. Antrag zusammen mit dem Hausarzt ausfüllen *
4. an die zuständige Krankenkasse bzw. Rentenversicherung schicken
5. bei Bewilligung -> Kurort, z. B. Bad Salzungen, Kureinrichtung und Unterkunft ggf. mit dem Hausarzt aussuchen
6. bei Ablehnung -> umgehend schriftlichen Widerspruch einlegen (auch mit Ihrem Hausarzt möglich)
7. Anreise, Vorstellung beim Badearzt, Anmeldung und Terminabsprache bei der Kurverwaltung
8. Durchführung der Kur

* Den Antrag für Ihre Kur sollten Sie mindestens 2 Monate vorher stellen und von Ihrem behandelnden Arzt am Heimatort, dessen Budget dadurch nicht belastet wird, ausfüllen lassen.

Dabei muss beachtet werden, dass eine Krankheitsverhütung begründet werden muss (z. B. Bewegungsstörungen, Muskelspannungsstörungen, Kopfschmerz usw.).

Bei einer bestehenden chronischen Erkrankung soll die Schädigung ( z. B. Schultersteife, dauerhafter Wirbelsäulenschmerz) mit den daraus resultierenden Funktionsstörungen (z. B. Treppensteigen, Socken anziehen) im Kurantrag eingetragen werden.

Ihre eigene Zuzahlung zur ambulanten Vorsorgeleistung beträgt 10 %, wenn Sie nicht von der Zuzahlung befreit sind.

Bei eventueller Ablehnung haben Sie die Möglichkeit, schriftlichen Widerspruch einzulegen. Dies geschieht am besten in Zusammenarbeit mit Ihrem Hausarzt.

Selbstverständlich ist es auch weiterhin möglich, das Behandlungsformen aus der Physiotherapie wie Massagen, Krankengymnastik, Fango usw. von Ihrem Hausarzt verordnet werden kann. Physiotherapie ist nach wie vor ein fester Bestandteil im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Rezepte vom Hausarzt können jederzeit mitgebracht werden.

Wichtig!

Rezepte, die Sie von Ihrem Arzt mitbringen, dürfen nicht älter als 10 Tage sein, außer Ihr Arzt legt den späteren Behandlungstermin auf der Verordnung fest. Des Weiteren muss die Verordnung die Diagnose und die Leitsymptomatik enthalten.


Unsere Einrichtung ist für alle Krankenkassen zugelassen!